Pflegeberatungsbesuche (§37 Abs.3 SGB XI)
Seit dem 1. November 2025 sind wir eine, von den Pflegekassen zugelassene Beratungsstelle. Wir bieten Pflegeberatungsbesuche (§37 Abs. 3 SGB XI) an, die wir direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Um Sie in Ihrer Betreuungs- und Pflegesituation fachlich zu begleiten, fordert der Gesetzgeber in regelmäßigen Abständen einen Beratungsbesuch, wenn Sie Pflegegeld erhalten.
Die Häufigkeit der Beratungsbesuche hängt von Ihrem Pflegegrad ab, bei den Pflegegraden 2 und 3 halbjährig, bei den Pflegegraden 4 und 5 können die Beratungsbesuche weiterhin vierteljährlich in Anspruch genommen werden. Während dieser regelmäßigen Besuche bei Ihnen Zuhause können Sie Fragen zu Ihrer individuellen Betreuungs- und Pflegesituation stellen. Sie erhalten wertvolle Informationen, wie Sie und Ihre Angehörigen die Betreuung und Pflege zuhause gut und sicher gestalten können. Wir besuchen Sie gerne.
