Fragen? Gerne!

Welche Öffnungszeiten hat das Büro der Helfenden Hände?

Die Öffnungszeiten unseres Büros sind:
Montag bis Freitag von 10.00-12.00 Uhr,
jeden 1. Donnerstag im Monat von 15.00-17.00 Uhr und nach Vereinbarung

Wann und wie oft können Einsätze der Helfenden Hände stattfinden?

Jeder Einsatz ist ein individueller Einsatz und wird nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechend organisiert.

Welche Mitarbeiter*in kommt zu mir?
In einem ersten Beratungsgespräch lernt die Einsatzleitung Sie und/oder Ihre Angehörigen kennen. Sie sucht dann eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter aus, je nach Umfang des gewünschten Einsatzes auch mehrere, die entsprechend ihrer Qualifikation eingesetzt werden. Wir legen sehr viel Wert darauf, dass „die Chemie“ zwischen unseren Mitarbeitern und Ihnen oder Ihren Angehörigen „stimmt“. Es ist uns wichtig, dass sowohl Sie, als auch die Mitarbeiter/in sich in der Unterstützungs- oder Betreuungssituation wohl fühlen
Was ist hauswirtschaftliche Unterstützung und was ist Betreuung?

Hauswirtschaftliche Unterstützung hilft alten und jungen Menschen ihr selbstbestimmtes Leben in der häuslichen Umgebung zu führen, eigene Fähigkeiten zu erhalten, Kontakte zu pflegen und die Lebensqualität zu verbessern. Hierzu zählt die (gemeinsam) Reinigung des eigenen Haushaltes, Einkaufen, Wäschepflege, Unterstützung beim Kochen, etc.

Betreuung ist besonders geeignet für Menschen, die nicht mehr alleine sein wollen, um Vereinsamung und Isolation zu verhindern. Aber auch für Menschen, die ihre gewohnten Hobbys oder Kontakte trotz Alter, Krankheit oder Behinderung weiterhin pflegen möchten. Betreuung umfasst ebenfalls die Begleitung und Aktivierung von Menschen mit Demenzerkrankung, auch für den Fall, dass sie nicht mehr alleine sein können.

Was kostet die Einsatzstunde der Helfenden Hände?
Eine Einsatzstunde durch die Helfenden Hände (60 Minuten) kostet 21,00 Euro.
Wie kann ich die Kosten der Helfenden Hände mit der Pflegekasse abrechnen?

Wurde bei Ihnen oder Ihren Angehörigen ein Pflegegrad bewilligt, haben Sie über verschiedene Leistungen der Pflegekasse die Möglichkeit, die Unterstützung durch die Helfenden Hände zu finanzieren:

  • Pflegegeld
  • stundenweisen “ Verhinderungspflege“ (§ 39 SGB XI)
  • Monatlicher „Entlastungsbetrag“ (§45b SGB XI)

Wir beraten Sie gerne.

Für wen sind die Helfenden Hände da?
  • Für alle Menschen in der Gemeinde Burbach, die bereits in einen Pflegegrad haben.
  • Jeder, innerhalb der Gemeinde Burbach, der eine ärztliche Verordnung vorlegt, über hauswirtschaftliche Unterstützung, z.B. nach Unfall oder Krankenhausaufenthalt.
  • Familien in Burbach, wenn ein Elternteil durch Krankheit, schwierige Schwangerschaft oder belastende Lebenssituation, nicht in der Lage ist, den Haushalt und/oder kleinere Kinder zu versorgen. Auch hier ist eine ärztliche Verordnung erforderlich.
  • Weiterhin können alle Menschen in Burbach, die durch Krankheit, Alter oder Behinderung, Unterstützung durch die Helfenden Hände benötigen, diese in Anspruch nehmen. Sprechen Sie uns an.
Kann ich den Verein auch finanziell unterstützen?
Durch Spenden und Mitgliedsbeiträge (15€ pro Jahr) können Sie die tägliche Arbeit des Vereins entscheidend fördern

Gerne helfen wir Ihnen. Fragen Sie uns.